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Vorrang an geregelten Kreuzungen

Bei geregelten Kreuzungen angebrachte Verkehrszeichen „Vorrang geben“ oder „HALT“ oder auch „Besonderer Verlauf des Vorranges“ sind nur dann zu beachten, wenn die Ampelregelung ausgefallen ist.

Bei geregelten Kreuzungen sind beim Abbiegen Fußgängern, die bei grünem Licht ebenfalls Queren wollen zu beachten.

Beim Einbiegen nach links ist den entgegenkommenden geradeaus fahrenden sowie den entgegenkommenden nach rechts einbiegenden Fahrzeugen der Vorrang zu geben. Fahrzeuge, die von Hauptfahrbahnen kommen, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die aus Nebenfahrbahnen kommen. (Vorsicht bei Ausfahrten die Ampelgeregelt sind!)

Auch durch Handzeichen von Organen der Straßenaufsicht geregelte Kreuzungen sind als geregelte Kreuzungen zu betrachten.

Merke: wenn die eigene Ampel „GRÜN“ zeigt, hat der Querverkehr „ROT“.

Verhalten bei Ampeln:

(§38 StVO)

  • Rotes Licht gilt als Zeichen für „Halt“. 
    • Fahrzeuge haben vor Haltelinien anzuhalten
    • Ist keine Haltelinie vorhanden, so ist vor der ersten Querungshilfe (Schutzweg, Radfahrerüberfahrt) anzuhalten
    • ) ist weder eine Haltelinie noch ein Schutzweg vorhanden, so ist vor der Kreuzung anzuhalten
  • Rotes Licht in Verbindung mit gelbem Licht
    • Bedeutet „Halt“
    • Kündigt an, dass in 2 Sekunden „Grünes Licht“ also „Freie Fahrt“ folgt
  • Grünes Licht
    • Bedeutet „Freie Fahrt“ in alle Richtungen
    • Beim Linksabbiegen ist die Gegenverkehrsregel zu beachten, Linksabbieger haben Richtungsbeibehaltende oder Rechtsabbieger zu beachten und im Zweifel in der Kreuzungsmitte anzuhalten und abzuwarten
    • Die Fließverkehrsregel ist beim Ausfahren aus Nebenfahrbahnen zu beachten, trotz „Freie Fahrt“ haben die Fahrzeuge auf der Hauptfahrbahn Vorrang
  • Grün blinkendes Licht
    • Bedeutet das Ende der Grünphase
    • Blinkt 4 mal Grün, 4 Sekunden Dauer
  • Gelbes nicht blinkendes Licht
    • Folgt dem grün blinkenden Licht
    • Nach gelbem nicht blinkenden Licht folgt rotes Licht
    • Bedeutet „HALT“
    • Fahrzeuglenkern, denen ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist dürfen weiterfahren
    • Fahrzeuglenker die bei gelb auf der Kreuzung sind, haben die Kreuzung so rasch wie möglich zu verlassen! Vorrang des Gegenverkehrs beim Linksabbiegen beachten!
  • Gelb blinkendes Licht:
    • Bedeutet, dass die Ampel außer Betrieb ist
    • Bedeutet auch VORSICHt
    • Vorrangregeln oder Verkehrszeichen die an der Kreuzung den Vorrang näher bezeichnen, sind in Kraft

Spurensignale:

Oft werden, um Abbiegefahrstreifen separat zu regeln und den Verkehrsfluss zu beschleunigen, sogenannte Spurensignale verwendet.

Diese sind vollständige Ampeln bei denen mit Pfeilen die Richtung angegeben wird, für die es „ROT“, „GELB“ oder „GRÜN“ ist.

Leuchtende grüne Pfeile gelten als Zeichen für „Freie Fahrt“ im Sinne des grünen Lichtes. In die Leuchtfläche des gelben nicht blinkenden Lichtes schwarz eingezeichnete Pfeile gelten als Zeichen für „Halt“ im Sinne des gelben nicht blinkenden Lichtes. In die Leuchtfläche des roten Lichtes schwarz eingezeichnete Pfeile gelten als Zeichen für „Halt“ im Sinne des roten Lichtes. Die Pfeilspitzen zeigen jeweils die Richtung an, für welche die Zeichen gelten.

Zusatzsignale:

Sind an Ampeln zusätzliche Signale angebracht, so darf obwohl die Ampel rot ist, in die Richtung gefahren werden, wo der Pfeil des Zusatzsignales grün leuchtet. Sollte die Ampel grün sein, darf in alle Richtungen gefahren werden, auch wenn der Zusatzpfeil nicht leuchtet.

Arm und Handzeichen:

Organe der Straßenaufsicht (insbesondere der Polizei) sind berechtigt Kreuzungen zu regeln.

Diese Regelung kann auch gegenläufig zu einer Ampelregelung erfolgen.

Arme Quer, Brust oder Rücken zugewandt:

„HALT“, gleiche Bedeutung wie rotes Licht der Ampel

Schulter zugewandt:

„Freie Fahrt“, gleiche Bedeutung wie grünes Licht der Ampel

Arm senkrecht nach Oben:

„HALT“, wenn sicherer Stillstand möglich; gleiche Bedeutung wie gelbes Licht der Ampel

Hilfszeichen:

Organe der Straßenaufsicht als auch Organe der Feuerwehr bei Gefahr im Verzug sind zu Hilfszeichen berechtigt.

Steht ein Lenker an einer geregelten Kreuzung bei Rot, kann ein Organ der Straßenaufsicht diesem Lenker gegenteilige Anweisungen geben. Sollte ein Organ der Straßenaufsicht die Weiterfahrt trotz rotem Licht erlauben, so kann man dieser Anweisung dann folgen, wenn man sich vergewissert hat, dass keine Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.

Fahrstreifensignalisierung:

Besonders auf Autobahnen oder im Grenzbereich findet man Fahrstreifensignalisierungen die über der Fahrbahn angebracht werden.

Rotes X: Fahrstreifen gesperrt, nicht fahren, nicht halten oder parken

Gelber Pfeil: in diese Richtung ausweichen

Grüner Pfeil nach unten: hier fahren

Zusätzlich können diese Signale auf bestimmte Fahrzeuggruppen eingeschränkt werden.

Spezielles:

Obwohl grün blinkendes Licht immer noch „Freie Fahrt“ bedeutet, kündigt es an, dass gelbes Licht und damit HALT folgt.

Um richtig zu beurteilen ob eine Kreuzung noch übersetzt werden kann, kann man das Sekundentraining anwenden:

Wenn man auf eine Kreuzung mit Ampel zufährt, einschätzen ob man 4 Sekunden vor der Ampel ist bei konstanter Geschwindigkeit. Wenn man glaubt, das man 4 Sekunden entfernt ist, anzählen bis die Ampel erreicht ist. Immer wieder wiederholt, entwickelt man einen „Blick“ für die 4 Sekunden Distanz, die auch der Länge der „Blinkphase“ der Ampel entspricht.

Ist man mehr als 4 Sekunden von der Ampel entfernt, so sollte man die Kreuzung nicht mehr versuchen zu übersetzen.

Bei gelbem Licht, darf man, sofern man nicht mehr sicher anhalten kann, weiterfahren. Insbesondere muß hier eingeschätzt werden wo man zum Stillstand kommen würde oder ob nachfolgende Fahrzeuge eventuell in einem sehr knappen Sicherheitsabstand folgen.

Abrupte Bremsungen könnten in so einer Situation einen Auffahrunfall verursachen.

Bei gelb blinkenden Licht:

  • Vorrang beachten!
  • Wenn man Wartepflichtig ist, oder keine Einsicht hat, langsam annähern!
  • Schutzwege beachten! Fußgängern das Überqueren ermöglichen, so langsam annähern, dass man jedenfalls noch stehen bleiben kann

Ist das Verkehrszeichen „HALT“ angebracht, so ist jedenfalls an der Haltelinie anzuhalten. Sollte man an dieser Stelle keine Einsicht in die Kreuzung haben, so muss man sich vortasten und darf, sofern man niemanden seinen Vorrang überlassen muss (sich

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