Ziele
Ziel der Fahrlehrerausbildung ist es, die staatliche Lehrbefähigungsprüfung zum Fahrlehrer zu bestehen. Der Kandidat ist nach dieser Ausbildung befähigt, selbstständig nach den Kriterien des Lehrplans nach § 64b KDV und der Anlage 10 den Unterricht vorzubereiten und zu erteilen. Er ist durch seine Ausbildung befähigt, seinen Schülerinnen und Schülern die Unterrichtsmaterie verständlich und kundengerecht zu vermitteln.
Der Fahrschullehrer verfügt über zusätzliche pädagogische Qualifikation und kann komplexere Erklärungen im Rahmen eines Theorieunterrichtes vorbereiten. Er kann außerdem unter Miteinbeziehung seines Publikums und mit Hilfe von Medieneinsatz, aufgebaut nach dem Lehrplan, didaktisch wertvoll vortragen.